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ExpertenNetzwerk  Chemikalien-Anlagen-Arbeit  Sicherheit

Stoffe  -  Technik  -  Organisation

Prof. Ursula Stephan  -  Prof. Ulrich Hauptmanns  -  Dr. Jürgen Herrmann

Wissen / Informationen

Prozesse und Organisation


Vorbemerkung
zur Übertragbarbeit der hier gemachten Aussagen auf andere Bereiche als den Bereich Anlagensicherheit

Im Folgenden werden Ziele und Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Standards, Inhalte und das Vorgehen bei Audits für Anlagensicherheit in der Industrie beschrieben, wobei hier insbesondere die Erfahrungen von Mitgliedern von ExpertenNetzwerk Chemikalien-Anlagen-Arbeit Sicherheit (ENS)eingeflossen sind.


Audits für Anlagensicherheit sollen hier als Modell für viele verschiedene Arten von Audits im den Bereichen von Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Arbeitschutz, Qualität und andere dienen.

Die Darstellungen im Folgenden, die sich auf  Audits für Anlagensicherheit fokussieren, können also aus Sicht von ENS auf andere Gebiete übertragen werden, wobei dann im Wesentlichen zusätzlich andere Standards bei den Prüfgebieten von Audits berücksichtigt werden müssen.


     Audits


Zum Thema Audits allgemein, Anlagensicherheitsaudits (Process Safety Audits), Managementsysteme und Zertifizierungen u. a. bietet Ihnen ExpertenNetzwerk Chemikalien-Anlagen-Arbeit Sicherheit individuelle Beratung durch Experten für Ihr Managementsystem vor Ort an.

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Was macht ein erfolgreiches Audit aus?

Ziele und Rahmenbedingungen für Audits

Was will ein erfolgreiches Audit erreichen?

Voraussetzungen für Audits

Was sind die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Audit?

Gute Auditergebnisse sind nur möglich, wenn u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind,

Standard und Inhalte von Audits für Anlagensicherheit

Welche Standards, Frage- und Checklisten sollten für ein erfolgreiches Audit benutzt werden?

Von großem Vorteil ist es, wenn bei der Durchführung von Auditimmer wieder derselbe Standard verwendet wird, dieselben Vorgehensweisen durchlaufen und dieselben Frage- und Checklisten verwendet werden. Dies ist u. a. auch für die Vergleichbarkeit von Audits und deren Qualitätssicherung von großem Vorteil.

Einen solchen internationalen Standard (oder Norm) stellt für den Bereich Anlagensicherheit z.B. der Standard der amerikanischen OSHA (Occupational Safety and Health Agency) dar, der auf dem Standard US 29 CFR §1910.119 beruht. Inhalte dieses Standards und die entsprechenden gut ausgearbeiteten Fragebögen fokussieren auf 15 Elemente,  siehe Abbildung 1,  die für die Bereiche der Anlagensicherheit als besonders wichtig angesehen werden (zu Inhalten, Vorgehensweisen, Details und Vergleichen/Referenzmatrices des OHSA PSM –Process Safety Management- Standards u. a. mit anderen Normen z.B. ISO 19001, siehe /5/):






















Abbildung 1:     Die Elemente von Audits für Anlagensicherheit nach OSHA PSM


In  Deutschland bietet sich als Alternative die Störfall-Verordnung mit ihrem Anhang zu Anforderungen an ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) als Leitfaden für ein Audits für Anlagensicherheit an. Allerdings werden dazu (wie bereits oben ausgeführt) keine einheitlichen Vorgehensweisen, Fragelisten usw. verwendet. Daraus erwächst dann möglicherweise der Nachteil, dass unterschiedliche Anforderungen an ein SMS von unterschiedlichen Stellen gestellt werden und die daraus folgenden Auditergebnis für verschiedene Organisationen oder Unternehmen nicht miteinander verglichen werden können. Es wäre also notwendig, sich auf einen Standard (z.B. vom LANUV NRW /3/) zu einigen.

Anmerkung:

Für die Bereiche Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Arbeitschutz, Qualität und andere müssen entsprechend andere oder zusätzliche Standards, Frage- und Checklisten benutzt werden, wobei hier insbesondere auch die verschiedenen internationalen Audit-Normen, wie z.B. ISO 9001, ISO 14001 usw., berücksichtigt werden müssen.


Vorgehen bei Audits

Ein Audit sollte in 2 Schritten erfolgen (die hier beschriebene Vorgehensweise entspricht ebenfalls dem OSHA PSM Standard):

Bei der Managementsystem-Verifizierung (neben einer „Analyse der Papiere“ finden dazu auch „im Büro“ Gespräche mit Mitgliedern der verschiedenen Managementebenen und Vertretern der Arbeitnehmer) wird untersucht,

Bei der Vor-Ort-Verifizierung  (Beobachtungen, Besichtigungen im Unternehmen, im Werk, in den Anlagen und dabei geführten Gesprächen mit Mitarbeitern aller Ebene vor Ort) wird untersucht,

Audit-Ergebnisse

Nach den Verifizierungen muss bei einem erfolgreichen Audit die Bewertung der erhobenen Fakten erfolgen sowie die Audit-Ergebnisse präsentiert und dokumentiert werden.

In vielen Jahren hat sich in der Praxis gezeigt, dass es günstig ist, Audit-Ergebnisse in 2 Kategorien zu unterscheiden:

Bei der Bewertung von einzelnen Audit-Beobachtungen kann es hilfreich sein, z.B. folgende zusätzliche Kriterien zu benutzen:

Alternativ können für die Bewertung von einzelnen Audit-Beobachtungen und Themen z.B. auch folgende Kriterien benutzt werden:


Ein Beispiel für die zusammenfassende Darstellung und Bewertung von Auditergebissen ist in Abbildung 2 für den Bereich Anlagensicherheit dargestellt:

























Abbildung 2:     Zusammenfassende Darstellung und Bewertung von Auditergebissen (fiktives Beispiel)


Audit-Durchführung

Für die Durchführung eines Audits benötigt man Ressourcen, die abhängig sind von Art und Größe der auditierten  Organisation und Anlagen, von Zielen, Umfang und Tiefe des Audits, sowie eventuell von weiteren Faktoren.

Als Beispiel werden im Folgenden Ein Audit für ein Anlagensicherheit, ein Audit-Team und der Ablauf für einen Mineralöl- oder Chemie-Standort mit bis zu ca. 1000 Mitarbeiter vor Ort angegeben:

1 Audit-Leiter (der Audit-Leiter sollte mindestens 10 vergleichbare Audits durchgeführt haben)
und bis zu

8 weitere erfahrene Auditoren
mit (auch operativen) Fachkompetenzen für die Bereiche
Umweltschutz-Sicherheit, Anlagensicherheit, Organisation-Managementsysteme, Personal, Produktion, Instandhaltung, IT, weitere je nach Bedarf

Die 4 Audit-Teams gehen getrennt vor und nehmen erst eine System-Verifizierung und dann eine Vor-Ort-Verifizierung für ihre Prüfthemen vor.

In einem Tagesabschlussgespräch werden die Beobachtungen und Ergebnisse der 4 Audit-Teams am Ende eines Tages zusammengetragen, offene Fragen werden den Auditierten mitgeteilt (daily audit feedback).

Die Auditierten haben die Möglichkeit, sofort oder an den nächsten Audittagen eventuelle offene Fragen zu klären.

Das gesamte Audit dauert in der Regel 5 Arbeitstage (ohne Vor- und Nachbereitung).

Ein vorläufiger Audit-Bericht wird den Auditierten am 5 ten Tag des Audits präsentiert.

Ein endgültiger Audit-Bericht sollte den Beteiligten zeitnah, in der Regel spätestens 4 Wochen nach Durchführung des Audits vorgelegt werden.

Welche Ziele und Erfolge können mit dem hier dargestellten Audit-Prozess erreicht werden?


Durch das immer wiederkehrende Infrage stellen von Tätigkeiten, Leistungen und Ergebnissen einer Organisation können Audits auch ein wesentliches Element von sogenannten Lernenden Organisationen (LeO) oder High Reliability Organisationen (HRO) sein.


Literaturhinweise (nur Beispiele)

1.
H. J. Herrmann, K,-D. Paul , A. Ruddat, “Wie werden MS erfolgreich?“, TÜ 51, 16-21, 2010
2.
J. Herrmann, A. Ruddat, C. Schwiederowski, Management of Safety in the Petrochemical and Oil Industry, in:  U. Hauptmanns (Ed.):  Plant and Process Safety 8,  Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 8th ed., Wiley-VCH, Weinheim 2012: DOI: 10.1002/14356007.q20_q07
www.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/14356007.q20_q07/abstract
3.
LANUV NRW, EDV-Programm "Safety-Management-Valuation-Program (SMVP)", 2003:
www.lanuv.nrw.de/anlagen/smvp.htm
4.
B. Richter (Hrsg.), „Anlagensicherheit“,Hüthig GmbH & Co KG, Heidelberg 2007, ISBN 978-3-7785-4007-7
5.
“Guidelines for Auditing Process Safety Management System”, by AIChE (CCPS), John Wiley & Sons,
2
nd edition (New York, 2011), ISBN 978-0-470-28235-9


Kontakt zu
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hjH CONSULTING

Dr. Jürgen Herrmann, Telefon  +49 171 425 642 8

Mail to:  hjH@ExpertenNetzwerk-Sicherheit.de


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Audits - eine kleine Einführung

Managementsysteme sind heute „Stand der Technik für die Organisation“ von Unternehmen und es ist heute nur schwer vorstellbar, dass ein Unternehmen seine rechtlichen, normativen oder auch internen Vorgaben erfüllt,  ohne dies im Rahmen von und mit Hilfe von Managementsystemen zu tun.

Was Managementsysteme erfolgreich macht, bzw. wie sie erfolgreich werden ist  auch auf dieser Website und an anderer Stelle beschrieben (siehe z.B. /1/ und /2/).

Allen Managementsystemen ist dabei eine Eigenschaft zu eigen, die der Selbstkontrolle oder auch Selbstregulierung.

Zur Selbstkontrolle von Managementsystemen werden u.a. die sogenannten Systemaudits, aber auch viele andere Arten von Audits (z.B. Fehleraudit,  Unfallaudit, Prozessaudit usw.) genutzt.

Für die Bereiche Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz haben sich, besonders im Rahmen der entsprechenden Zertifizierungen, seit einigen Jahren Verfahren etabliert, welche die Vorgehensweise und Inhalte bei Audits zu den genannten Bereichen weitestgehend festlegen, oder zumindest eine Art einheitlichen Rahmen dafür vorgeben.

Im Bereich der Anlagensicherheit (Process Safety) ist die Vorgehensweise in Deutschland  nicht einheitlich, und es gibt viele unterschiedliche Vorgaben und Vorgehensweise. Als ein Beispiel soll hier auf das Vorgehen und die Fragelisten des LANUV NRW zum Thema Anlagensicherheit /3/ verwiesen werden.

In Deutschland spielt bei einem Audit für Anlagensicherheit vor allem auch die Störfall-Verordnung und deren Umsetzung im Unternehmen eine große Rolle (zu Anforderungen der Störfall-Verordnung und der praktischen Umsetzung im Unternehmen siehe z.B. /4/).